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#Autobahn: Wer das an einer Ausfahrt macht, muss mit heftiger Strafe rechnen

„Autobahn: Wer das an einer Ausfahrt macht, muss mit heftiger Strafe rechnen“

Bei Stau eine Rettungsgasse bilden oder nicht rechts überholen: Viele Regeln, die auf Autobahnen gelten, sind Autofahrern bekannt. Doch es gibt auch Regeln, die so mancher nicht kennt. Und dann kann es schnell teuer werden.

Autobahn: Wer das an einer Ausfahrt macht, muss mit deftiger Strafe rechnen
Autobahn: Wer das an einer Ausfahrt macht, muss mit deftiger Strafe rechnenBildquelle: Christian Ladewig / Unsplash

Es gibt Dinge, die auf der Autobahn verboten sind. Dazu gehören etwa wenden, zu schnell oder zu langsam fahren oder rechts überholen. Doch dann gibt es auch noch einige Fälle, bei denen viele Autofahrer sich nicht sicher sind. Und nur weil es andere tun, heißt das noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Vor allem bei Stau sollte man sich daher hüten, eine bestimmte Verhaltensweise nachzuahmen.

Auf der Autobahn oft gesehen und doch verboten

Seit vergangenem November gibt es neue Bußgelder und Strafen im Straßenverkehr. Neu ist etwa, dass du den Führerschein für einen Monat abgeben musst, wenn du auf der Autobahn bei Stau oder stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildest. Ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg kommen noch obendrauf. Was ebenfalls verboten ist: Auf dem Seitenstreifen fahren.

→ Bei Rot fahren: So lang musst du an einer roten Ampel warten

Diese Situation lässt sich immer wieder beobachten. Auf der Autobahn staut es sich, die nächste Ausfahrt ist nur noch wenige hundert Meter entfernt und viele Fahrzeuge nutzten den Standstreifen, um voranzukommen. Doch das ist verboten, wie der ADAC sagt. Auch, wenn es sich nur um eine kurze Strecke handelt. Der Seitenstreifen ist Pannenfahrzeugen vorbehalten.

Diese Strafe droht

Wer sich nicht an die Regel hält, darf zwar seinen Führerschein behalten, muss aber mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro rechnen. Und einen Punkt in Flensburg gibt es auch noch. Es gibt nur zwei Ausnahmen. Die Polizei gibt den Seitenstreifen der Autobahn frei, etwa aufgrund eines Unfalls. Oder die Beschilderung „Seitenstreifen befahren“ ist vorhanden. Nur dann müssen Autofahrer keine Strafe fürchten. Wer auf dem Seitenstreifen auch noch entgegen der Fahrtrichtung fährt, etwa um eine verpasste Autobahn-Ausfahrt zu nehmen, muss mit einem Bußgeld von mindestens 130 Euro rechnen. Ereignet sich dabei auch noch ein Unfall, steigt die Strafe auf 190 Euro. Einen Punkt in der Verkehrssünderkartei gibt es in beiden Fällen.

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  • Heftige Strafe: Wer das vor einer roten Ampel macht, muss tief in die Tasche greifen: Jacek Dylag / Unsplash
  • Autobahn: Wer das an einer Ausfahrt macht, muss mit deftiger Strafe rechnen: Christian Ladewig / Unsplash

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