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#Die Pflicht zur grünen Geldpolitik

Die Pflicht zur grünen Geldpolitik

An diesem Wochenende trifft sich der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) zu einer spannenden Klausurtagung. Von Donnerstagabend bis Sonntagnachmittag wollen Europas Notenbanker über die strategische Neuausrichtung der EZB diskutieren. Es geht um viel: Insbesondere erhoffen Ratsmitglieder sich einen Konsens in den strittigen Fragen zu einer grüneren Ausrichtung der Notenbank.

Viele Ratsmitglieder haben sich dafür in der zurückliegenden Woche noch mal öffentlich in Stellung gebracht. EZB-Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel beispielsweise hatte am Montag in einer Rede hervorgehoben, die bisherigen Kriterien für die Anleihekäufe der EZB bevorzugten klimaschädliche Unternehmen womöglich unangemessen.

Am Donnerstag nun preschte die Umweltschutzorganisation Greenpeace vor. Die Organisation präsentierte ein Rechtsgutachten von Roda Verheyen, Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht. Dieses legt nach ihrer Einschätzung dar, dass der EZB eine Berücksichtigung von Klimazielen nicht nur erlaubt sei, sondern dass sie dazu sogar verpflichtet sei. Um dieser Einschätzung Nachdruck zu verleihen, verwies die Organisation auf eine Klage in Belgien, die genau diese Frage zum Thema habe. Klägerin sei die Umweltorganisation ClientEarth, Beklagte sei zunächst die belgische Notenbank als Teil des Eurosystems. Mit der Klage sei aber ein Vorlageantrag für den Europäischen Gerichtshof eingereicht worden. Nur dieses Gericht könne letztlich entscheiden, ob die Anleihekäufe der Notenbank mit den Klimazielen der Europäischen Union vereinbar seien.

Greenpeace hofft auf Zustimmung im Direktorium

Für den Fall, dass die internen Beratungen der EZB ebenso wenig zu einem aus Sicht der Organisation zufriedenstellenden Ergebnis führten wie die Klage in Belgien, schloss Greenpeace eigene rechtliche Schritte auf Grundlage des Gutachtens nicht aus. Die Organisation verwies unter anderem auf das jüngste Urteil gegen den Ölkonzern Shell in den Niederlanden, das ein Vorhandensein von klimabezogenen Risiken für Unternehmen und damit auch deren Anleihen noch mal eindrucksvoll vor Augen geführt habe. Dem müsse auch die EZB Rechnung tragen.

Der Vorstoß der Umweltschutzorganisation scheint auch deshalb nicht aussichtslos, weil Greenpeace im EZB-Direktorium grundsätzlich auf viel Zustimmung treffen dürfte. Widerstand habe man in der Vergangenheit eher bei Bundesbank-Präsident Jens Weidmann wahrgenommen, sagte Greenpeace-Finanzfachmann Mauricio Vargas. Aber auch Weidmann habe sich „bewegt“. Der Bundesbank-Präsident hatte zuletzt eingeräumt, wenn die Ratingagenturen Klimarisiken nicht schnell genug in ihre Ratings aufnähmen, könnte die Notenbank die Laufzeiten oder die Menge von Anleihen bestimmter Sektoren oder Emittenten begrenzen. Also nicht mehr „grüne“ Anleihen kaufen, aber weniger „braune“ – genauer: weniger Anleihen mit klimabezogenen Risiken.

Das Greenpeace-Rechtsgutachten setzt nun an dem Argument an, die Unabhängigkeit der Notenbank und ihr Ziel der Preisstabilität ließen es nicht zu, Klimafragen stärker zu berücksichtigen. Dazu heißt es: „Die konstituierte Unabhängigkeit der EZB stellt ein zentrales Element der Frage dar, inwiefern hieraus eine Verpflichtung zur Neutralität und damit ein Widerspruch zur Unterstützung von wirtschaftspolitischen Zielen ableitbar ist.“

Kein unbeschränkter Gestaltungsspielraum

Das Gutachten weise jedoch nach, dass die Unabhängigkeit keinen unbeschränkten Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Geldpolitik sichere, sondern die EZB trotz ihrer Unabhängigkeit der sogenannten Querschnittsklausel nach Artikel 11 der Verträge zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliege. „Die Querschnittsklausel regelt, dass EU-Organe und somit auch die EZB die Erfordernisse des Umweltschutzes nicht außer Acht lassen dürfen.“ Die Verpflichtung der Notenbank zum Klimaschutz werde zusätzlich untermauert durch Artikel 7 dieser Verträge, wonach die Europäische Union auf eine „Kohärenz“ zwischen ihrer Politik und ihren Maßnahmen auf verschiedenen Feldern achte. Einen völkerrechtlich bindenden Rahmen setze zudem das Pariser Klimaabkommen, in dem speziell auf die Finanzmittelflüsse eingegangen werde.

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„Die EZB ist laut Kommission und Parlament direkt an das Pariser Klimaabkommen gebunden, da sie als Organ der EU Vertragspartei ist“, heißt es in dem Gutachten: „Das Pariser Abkommen ist von der EU angenommen und damit Bestandteil der Unionsrechtsordnung.“ Weitere normative Rechtsakte, die die EZB zur Berücksichtigung von Klimaschutzzielen verpflichteten, fänden sich in der europäischen Grundrechtscharta sowie in den Beschlüssen zum europäischen Green Deal. Auch die Bundesbank müsse prüfen, welche Ermessensspielräume sie habe, um der in Artikel 20a Grundgesetz festgehaltenen Verpflichtung zum Um­weltschutz Geltung zu verschaffen.

Zusammenfassend lasse sich festhalten: Klimaschutz sei Menschenrecht und konstitutives Prinzip der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten geworden, schlussfolgert das Gutachten. All dies werfe die Frage auf, ob die EZB oder die Bundesbank möglicherweise vor Gericht verantwortlich gemacht werden könnten, weil sie notwendige Maßnahmen unterlassen hätten, um die Geldpolitik in Einklang mit den politischen Anstrengungen zum Klimaschutz zu bringen. Beschwerdeführern stehe in Deutschland etwa die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde offen, die an einen Beschluss der Bundesbank oder des Eurosystems anknüpfe.

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