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#Bundesregierung beschließt Notbremse: Ausgangssperren in Berlin?

Bundesregierung beschließt Notbremse: Ausgangssperren in Berlin?

Die Bundesregierung hat sich am Dienstag, 13. April 2021, auf eine bundesweite Notbremse verständigt. Nach langem Hin und Her und bundesweit uneinheitlichen Maßnahmen möchte die Bundesregierung mit der neuen Notbremse den Flickenteppich beenden. Grundlage dafür soll ein geändertes Infektionsschutzgesetz sein. Die Menschen in Deutschland müssen sich auf härtere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung einstellen, auch in Berlin. So soll die Notbremse aussehen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einer Kabinettssitzung am 13. April. Die Bundesregierung fordert eine Notbremse und hat sich auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Foto: Imago/Bildgehege
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einer Kabinettssitzung am 13. April. Die Bundesregierung fordert eine Notbremse und hat sich auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Foto: Imago/Bildgehege

Notbremse: Einheitliche Maßnahmen bei Inzidenz über 100

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass den Landesregierungen kein Spielraum bleibt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt. Zuletzt gab es immer wieder Sonderwege. So sind in Berlin die Geschäfte offen, auch wenn Shopping mit Test ein Flop ist. Die Bundesregierung hat nun verbindliche Verschärfungen beschlossen.

  • Ausgangssperren: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag untersagt sein. Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen sollen für die Versorgung von Tieren und die Berufsausübung gelten.
  • Kontaktbeschränkungen: Die Notbremse sieht vor, dass beim Überschreiten der 100er-Inzidenz schärfere Kontaktbeschränkungen gelten sollen: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Bei Todesfällen sollen sich bis zu 15 Personen versammeln dürfen.
  • Schließungen: Die Notbremse sieht einheitliche Schließungen vor, was vor allem den Einzelhandel, Kultur- und Freizeiteinrichtungen betrifft. Ausnahmen gelten hier für den Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustik, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Buchhandel, Blumenhandel, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte sowie Gartenmärkte. Für sie gelten wie gewohnt Hygienemaßnahmen mit Maske und Abstand.
  • Schulen: Präsenzunterricht soll nur gestattet werden, wenn zwei Tests pro Woche durchgeführt werden. Ab einer Inzidenz von 200 soll auch der Präsenzunerricht an Schulen ausgesetzt werden.
  • Testpflicht für Unternehmen Das Bundeskabinett billigt auch eine Pflicht, Tests in Unternehmen anzubieten. Mitarbeiter*innen in Präsenz soll zweimal pro Woche die Möglichkeit gegeben werden, sich einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Die Testpflicht ist also eine Angebotspflicht.
  • Friseure und körpernahe Dienstleistungen Medizinische, therapeutische, pflegerische und seelsorgerische Tätigkeiten sowie Friseurbetriebe sind von Schließungen ausgenommen.

Bundes-Notbremse: Was ändert sich für Berlin?

In Berlin gelten bereits jetzt scharfe Kontaktbeschränkungen und ein nächtliches Besuchsverbot. Die Inzidenz liegt konstant über 100, die Stadt müsste sich also auch auf Ausgangsbeschränkungen in der Nacht einstellen. Der geöffnete Einzelhandel in der Stadt müsste wieder schließen, ebenso die geöffneten Museen und Freizeiteinrichtungen. Die Testpflicht für Unternehmen gilt in Berlin bereits jetzt.

Das veränderte Gesetz zum Infektionsschutz muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.


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